3. Oktober: Tag der deutschen Einheit

Nach einer aufgeladenen Debatte gab die Präsidentin der Volkskammer, Sabine Bergmann-Pohl, um 02:30 Uhr am 23. August 1990 als Abstimmungsergebnis bekannt: „Die Volkskammer erklärt den Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland gemäß Artikel 23 des Grundgesetzes mit der Wirkung vom 3. Oktober 1990.“ Und es begann zusammenzuwachsen, was einmal zusammen gehörte – aber in den Jahren dazwischen war viel passiert. Die Menschen hatten in zwei sehr unterschiedlichen Systemen gelebt und insbesondere die Ostdeutschen hatten nach der ersten Euphorie einen immensen Kulturschock und eine Infragestellung ihres bisherigen Lebens zu verkraften. Es wurden „blühende Landschaften“ versprochen, was nicht immer und überall und schon gar nicht sofort klappte. Aus verschiedenen Blickwinkeln kommt man zu unterschiedlichen Beurteilungen. Daran wollen wir uns hier nicht beteiligen. Aber, was wir ausdrücken wollen: Wir sind dankbar, dass wir in einer Demokratie leben, wo Meinungs-, Presse-, Religions- und Reisefreiheit und die Gewaltenteilung selbstverständlich sind – und hoffentlich auch bleiben. Und es gibt in unserem schönen Land in Ost und West, in Nord und Süd engagierte Menschen, die dafür einstehen. Ein gewichtiger Grund, zusammen zu feiern!